Mindestens 373 Jahre Bereler Schützenfest und  Junggesellschaft Berel
 Wenn Fotos enthalten sind steht hier ein F.     Wird fortgesetzt Stand 21.04.2020

1647   1727   1884 1888 1889 1896 1898 1899
1900   1904   1909 1910   1914    
1920 1921     1924 F 1925 F 1926 1927 1928 1929
1930 F 1931 F 1932 F 1933 1934 F 1935 F 1936 1937 F 1938 1939 F
1940 1941 F               1949 F
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Es ist schon über 373 Jahre her
da machte der Herzog den Berelern das Feiern schwer.

1647 ward die Braunschweiger Landesordnung erlassen,
man sollte das Feiern fast gänzlich lassen.

1729 war es wieder so weit,
zum Feiern nahm man sich eine Woche Zeit.
(Eike Bock 2007)

1915 die Männer im Felde stehen,
so war einschließlich 1918 keiner auf dem Fest zu sehen.

1919 ging es wieder weiter,
Willi Bührich schoss die Scheibe heiter.

1924 war der Männer Gesangverein mit einem Jubiläum dran,
man hörte die Gesänge im Walde dann.

1925 waren die Bereler Turner an der Reihe,
nach Turnvater Jahn Art griffen sie am Reck in die Kreide.

1930 ging mit Pferde-Karussell die Post ab,
die Jüngeren bremsten auf Kommando durch Aufspringen auf die Bretter den Schwung wieder ab.

1931 wurde das Feuerwehrverbandfest in Berel ausgerichtet,
vielleicht wurden auch Eimerspiele ausgerichtet.

1940 tobte der Krieg um Deutschland herum
noch war es Zeit der Siege,
1943 sah das schon ganz anders aus,
man hatte viele andere Sorgen

1945 der Krieg war nun wieder aus
doch nur wenige Soldaten waren wieder zu Haus,

1945 verboten die Siegermächte Versammlungen aller Art,
so vergingen trübe Jahre bis 1948 dahin.

1947 gründeten sich die Junggesellen wieder
und sagten wir gehen nicht dar nieder.

1949 war es wieder so weit,
tatkräftige Junggesellen, Männer und Frauen packten mit an,
so nahm das Schützenfest wieder Gestalt an.

2020 überkommt uns die Corona - Zeit
gibt es trotzdem dies Jahr wieder eine Schützenfestzeit?

(Eike Bock 17.04.2020)

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Der Bereler Junggesellen Verein und das Schützenfest blickt auf mindestens 373 Jahre Tradition zurück. Am 01.06.1647 wurde die Allgemeine Landesordnung durch Herzog August I  aufgestellt und darin wurde fast alles verboten was Spaß macht. Der Sinn war, dass die Leute genug Geld hatten um die (ihre) Steuern zu bezahlen.

104 Artikeln regelten in Geboten und Verboten alle Lebenslagen der Landbevölkerung.

Artikel 6:  Unter dem Gottesdienst hin zum Saufen geht. Säufer zahlt 3 fl., Wirt 10 fl.  Strafe

Artikel 20: Die Pfingst- und Fastnacht-, wie auch die Sonntags- und andere Geläge, darinnen Knechte und Mägde zusammenkommen und Tänze zu halten pflegen, in Häusern auf Angern und bei Osterfeuern, sollen ganz und gar abgeschafft werden. Dasselbe gilt auch bei ...       
                                                                                                   30 Reichstaler Strafe.

 

Pastor Henning Wilhelm Kühne (1712-1749 in Berel) bezieht sich auf Artikel 6 und 20 als er die Umstände beim Schützenfest 1727 aufschrieb, dass im Ries gefeiert wurde.

"Als Pastor Kühne den zwei Knechten, die zu ihm gesandt waren, bedeutet, das der Festtag ein solches nicht verstattete und sie ihr Gelage auf einen Werktag verlegen sollten, antworteten sie, wenn ich nicht wollte, müsste ich wohl, denn es wäre ihnen das Johannisbier in einem Kap. X des Mandats vom 09.10.1729 welches sie ganz trotziglich hervorholten und vorlegten, wieder vergönnt und freigelassen."

Pastor Hoffmeister  kommentiert 1914 Pastor Kühne wie folgt:

..Pastor Kühne suchte ihnen klarzumachen, dass da nur von der Dienstfreiheit die Rede sei und diese sei keine Freiheit von der Kirche. Kurz, die gingen ganz verwegen fort, ließen sich gleich durch die Fiedlers nach dem Bereler Ries spielen, hauten sich Riesbäume ab, was verboten war, und zogen unter Vespergeläut und Betglockenschlag unter Musik nach Behrend Meyer´s Hause. (2004 Sonnemann´s Garten in der Waldstrasse) Am heiligen Abend vor Johannis fingen sie an zu saufen und zu tanzen bis in die Nacht hinein. Am Festtag nach dem Nachmittagsgottesdienst wurde wieder bis in die Nacht fort gefahren, und so noch etliche Tage. Das  Edikt des hochfürstlichen Konsistorici, dass an den Sonn- und Festtagen solche unheilige Moral nicht sollte verübt werden, stand für sie nicht geschrieben. ...

Bei dem Sommerfest, das zur Zeit des Chronikschreibers gefeiert wurde, herrschte noch die Sitte, dass am Morgen des Festes eine Deputation der Knechte den Pastor um Erlaubnis zum Feiern des Festes bat. Am Nachmittag zog die erwachsene Jugend im Zuge voran die Musik und der Peias (Narr) mit der Pritsche durch das Dorf. Auf die angesehensten Bauern brachte man auf ihren Höfen ein Hoch aus, ebenso auf dem Pfarrhof dem Pastor, worauf dieser das Hoch erwiderte und mit dem Geldgeschenk dankte. Das Fest nahm dann im Bereler Ries seinen Fortgang.

Junge Gesellen (mit Gesellenbrief) und die Landarbeiter (Knechte) bildeten das Rückgrat des nicht eingetragenen Vereins. Eine Aufnahmeprüfung sonderte Schwächlinge aus. Freude am Leben und Spaß in oft karger Zeit waren Beweggründe für diesen Zusammenschluss. Die Verabschiedung in den Ehestand fand am Polterabend statt.
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Hitler hatte fast alle Vereine verboten oder unter seinen Organisationsformen zusammengefasst.

1947 wurde die Junggesellschaft Berel wieder gegründet.

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