06.05.1977
Protokoll einer Planung der drei Veranstaltungstage, das in allen anderen Jahren
auch so abläuft. Anmerkung: An das mindestens 330 jährige Bestehen der
Junggesellschaft hat damals keiner gedacht. Gefeiert wird die 30 jährige
Wiedergründung nach dem 2. Weltkrieg.
n
ab 17.30 Uhr Versammlen zum Abmarsch um 18.00 Uhr.
n
Kranzniederlegung
am Ehrenmal und Abholen der Schützenfestkönige des Vorjahres.
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20.00
Uhr Tanz auf dem Festzelt
07.05.1977
12 Grad.
n
12.30 Uhr Konzert des Bläserchor Berel in der
Gaststätte Bengehals.
n
13.00 Uhr Abmarsch des Umzuges zum Abholen der
diesjährigen Schützenkönige.
n
15.00
Uhr auf dem Festplatz: Kinderspiele für die Kleinsten unseres Dorfes im Schützenhaus:
Luftgewehr - Preisschießen sowie Kleinkaliber - Scheibenschießen auf die
Freischeibe .
n
20.00
Uhr Tanz auf dem Festzelt
08.05.1977
12 Grad 2 mm
Regen wenig Betrieb.
n
9.00 Uhr Schützenfrühstück mit Konzert des Bläserchores
Berel.
n
13.00
Uhr Empfang der Vereine am Festplatz vor dem Walde.
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14.00
Uhr Jubiläumsumzug durch das Dorf.
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15.00 Uhr Luftgewehr - Preisschießen; anschließend
Preisverteilung sowie Ausschießen der Junggesellen - Freischeibe.
n
18.00
Uhr Umzug ins Dorf zur Ehrung des Freischeiben - Königs Anschließend Ausklang
des Festes bei freiem Eintritt im Festzelt und flotter Musik
30.12.1977
stimmt der Forstvorstand einem Vertragsentwurf über die Benutzung des
Festplatzes zu. Ein Entgelt soll nicht erhoben werden, dafür soll vom
Veranstalter die Unkrautfreiheit und Sauberkeit für ein Jahr gewährleistet
werden. Ein Vertrag aus der Zeit um
1963 wird nicht erwähnt, wahrscheinlich handelte es sich damals um eine mündliche
Absprache.
11.03.1978
Die Forst
schließt mit den Veranstaltern des Schützenfestes der Kyffhäuserkameradschaft
Berel und den Junggesellen einen Vertrag
über die Reinigung des Platzes.
1.
10
Tage nach Ende der Veranstaltung ist der Platz zu reinigen und das Unkraut zu
bekämpfen.
2.
Beschädigungen
sind zu beseitigen.
3.
Vor
jedem Schützenfest ist dies durch Unterschrift von dem Veranstalter zu bestätigen.
4. Im Gegenzug gewährt die Forst die kostenfreie Nutzung des
Platzes.
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