Satzung des Kegelklub`s  „Ruhige Kugel“ Berel

In der Fassung vom 08.01.2005.

§ 1. Vorstand

1.      Der Vorstand besorgt die Clubangelegenheiten und besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.

2.      Die Vorstandsmitglieder haften für getreue Vermögensverwaltung.

§ 2. Vorstandswahl.

1.   Die Vorstandswahl wird im 2 Jahres Rhythmus, in einer in der ersten Hälfte des Januar abzuhaltenden Jahreshauptversammlung, vorgenommen.

2.   Die Kassenprüfer werden im gleichen Rhythmus mit gewählt.

3.   Es entscheidet einfache Stimmenmehrheit. (Die Wahl erfolgt auf Antrag geheim durch Stimmzettel).

§ 3. Zweck des Kegelklubs.

Der Kegelklub „Ruhige Kugel“ hat seinen Sitz in Berel und bezweckt:

1.      Pflege des Kegelsports

2.      Pflege der Gemütlichkeit

§ 4. Aufnahmebedingungen.

1.   Die Zahl der aktiven Mitglieder soll 20 nicht übertreten.

2.   Wer dem Kegelklub beizutreten wünscht, hat dies dem Vorstand mündlich oder schriftlich vorzutragen. 

3.   Über die Aufnahme entscheidet der nächste Kegelabend, wobei einfache Stimmenmehrheit entscheidet.

4.   Abgestimmt wird durch Stimmzettel, wenn ein Mitglied dies wünscht.

5.   Alter mindestens 18 Jahre

6.   10 € Startgeld für drei Abende.

§ 5. Eintrittsgeld

1.      Das Eintrittsgeld beträgt für jedes neu eintretende Mitglied 25 €.

2. Kegelbrüder, die einen Abend fehlen, zahlen am nächsten Kegelabend den Durchschnitt des vergangenen Abends.

§ 6. Beiträge.

1.   An Beiträgen sind von jedem Mitglied monatlich 8 € im Voraus an den Kassierer zu entrichten.

2.   Reichen die Mittel des Clubs nicht zur Deckung der Clubangelegenheiten aus, so sind die jeweiligen Mitglieder ohne weiteres, auch ohne eine Einberufung der Jahreshauptversammlung, zur Zahlung außerordentlicher Beiträge verpflichtet.

§ 7. Austritt oder Ausschluss aus dem Kegelclub.

1.      Die Ausschließung eines Mitgliedes muss unter allen Umständen verhängt werden:

a.       Wer  bis zum 30.11. des laufenden Jahres seinen Beitrag nicht bezahlt hat, wird vom Vorstand zur Zahlung bis zum Jahresende aufgefordert. Bei Nichtzahlung erfolgt der Ausschluss.

b.      Auch das Mitglied wird ausgewiesen, das durch abfällige Äußerungen den Club in einem schlechten Ruf zu bringen sucht.

2.      Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch an das Vereinsvermögen.

3.      Ausgeschiedene Mitglieder haben den Beitrag für den laufenden Monat voll zu entrichten.

4.      Zwangsweise ausgeschlossene Mitglieder können nicht wieder in den Club aufgenommen werden.

§ 8. Verwaltung des Clubvermögens.

Das Vermögen wird auf ein Konto mit täglicher Kündigung angelegt.

Verfügungsgewalt: Kassierer und Vorsitzender. Geldverfügung bei stattfindenden Kegelabenden.

§ 9. Kegelabende.

1.   Das Kegeln findet jeden Dienstag, außer an den Festtagen pünktlich von 20.00 bis 22.00 Uhr statt.

2.   Das Kegeln kann auf Beschluss verlegt werden.

3.   Wietbrock macht den Vorschlag, wer nach Abschluss des ersten Spiels erscheint,

bezahlt dieses als verloren. Für den Jahresbesten kann er nach kegeln. Telefonisch soll nicht mehr angemeldet werden.

§ 10. Kegelordnung / Spielordnung

1.   Für Ordnung beim Kegeln hat der Bahnwart zu sorgen. Falls der gewählte Bahnwart fehlt oder zu spät kommt ist ein Stellvertreter verantwortlich.

2.   Es wird in zwei Gruppen gekegelt und zwar Jahresdurchschnitt. Die Gruppen werden gewählt oder durch Nummern gezogen.

3.   Wird „Hamburg“ gekegelt, so wird wie folgt gewertet:

1,2,3,4 zählen einfach, 5,6,7 zweifach 8 dreifach, 9 vierfach, drei lang zählt 12, acht um den König zählt 50, acht ums Vordereck zählt 100. 2 * 6 zählt 25, 2 * 7 zählt 30, 2 * 8 zählt 50 und 2 * 9 zählt 80.

4.   Für jeden Pudel beträgt das Pumpengeld  0,10 €.

5.   Wenn der 1 Wurf im ersten Spiel ein Pudel ist, wird dieser nicht gewertet.

6.   Für ein verlorenes Spiel hat jeder Kegler der betreffenden Gruppe 0,50 €  zu zahlen.

7.   Belohnung: 8 ums Vordereck 50 € bekommt der Kegler aus der Kasse. Kegeln wird eingestellt.

8.   Durchschnitt

Der Durchschnitt wird auf 2,50 € festgesetzt.

Durchschnittszahlungen werden neu beschlossen. Bei Fehlzeiten (auch Urlaub) wird voller Durchschnitt gezahlt.

9. Jahresbestenberechnung: 

Der Jahresbeste erhält weiterhin einen Pokal oder Becher. Der Bahnrekord wird auf dem Pokal eingraviert.

Bei Gleichheit: Nach Holz der besten Abende.

Die Jahresbestenberechnung wird in Zukunft folgend durchgeführt. Gesamtholz geteilt durch die teil genommenen Abende, mindestens 20 Abende.

      Wolfgang Wilke schlägt vor die 1. 2. und 3. Mit einem Pokal / Becher zu ehren.

10. Preiskegeln bzw. Veranstaltungen

F. Smentek schlagt eine andere Art von Preiskegeln vor, dass sich durch die Einnahmen selbst tragen soll. An diesen Abenden sollen keine Kegelspiele stattfinden es soll aber Durchschnitt gezahlt werden.

Das Preiskegeln findet an 3 Abenden statt, es werden 50 Wurf gekegelt.

Pausen beim Weihnachtspreiskegeln sind erlaubt.

Beim Weihnachtspreiskegeln kann jeder nach Wunsch 25 oder 50 Wurf kegeln.

Bei Veranstaltungen wird das Essen aus der Kasse bezahlt, die Getränke zahlt jeder selber. 18 Ja Stimmen.

H. Walter machte den Vorschlag bei Veranstaltungen den Kostenbeitrag von Fall zu Fall durch den Vorstand festzulegen.

11.  Goldene Kegel

Alle die den goldenen Kegel haben, können diesen auch weiterhin erringen. Es sind 4 Abende entscheidend.

Der goldene Kegel soll in Zukunft unter neuen Bedingungen ausgekegelt werden. Wer den goldenen Kegel errungen hat, muss beim 2. Goldenen Kegel fünf mal Bester sein, beim 3. Goldenen Kegel sechs mal Bester u.s.w. 14 Zustimmungen 3 Enthaltungen.

Der goldene Kegel wird nach Abstimmung (12 Ja 4 Nein) nach den alten Regeln ausgekegelt.  d.h. wer 4 mal Bester war, muss 5 mal, dann 6,7,8 oder 9 mal Bester sein.

12. Die gekegelte "9"

Die Runde für die 9 fällt weg. Jeder zahlt statt dessen 0,50 €, außer dem, der sie geworfen hat.

13. Acht um den König

Jeder zahlt 0,50 €, außer dem, der sie geworfen hat.

14. Silberne Kegel

Hat ein Kegelbruder seinen "Silbernen Kegel" auf Anfrage nicht dabei hat er eine Runde auszugeben, hat er ihn aber dabei muss der Fragende einen Ausgeben. Ausnahme wenn der Vorsitzende fragt. Dies gilt für jeden Ort der Erde.

15. Bauernkegeln: Acht um den König ist besser als eine „normale“ Acht.

§ 11. Rechnungsablage.

1.   Das Rechnungsjahr beginnt mit dem 1. Januar jeden Jahres.

2.   Die Rechnung für das abgelaufene Jahr muss sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Kasse nachweisen, mit den erforderlichen Belegen versehen sein und bis zum 31. Dezember jeden Jahres den beiden bestimmten Kassenprüfern vorgelegt werden. In der ersten Woche des Januar muss die Rechnung der Jahreshauptversammlung vorgelegt werden.

3.   Die Belege werden nach Ablauf der Kassenprüfung vernichtet.

 4.  Jahreshauptversammlung soll im Januar stattfinden.

5. Es wird einstimmig beschlossen, dass nicht nur der Kassierer, sondern auch der Vorstand über das Sonderkonto verfügen kann. Dies muss jedoch eingetragen werden.

§ 12. Satzungsänderung:

1.      Anträge auf Satzungsänderung sind beim Vorstand einzureichen und können auf einer Jahreshauptversammlung beschlossen werden, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend sind.

§ 13. Einberufung der Generalversammlung.

1.   Der Vorstand ist zu jeder Zeit befugt eine außerordentliche Versammlung einzuberufen, jedoch muss jedes Mitglied 24 Stunden vorher mit der Tagesordnung bekannt sein.

2.   Der Vorstand muß eine außerordentliche Jahreshauptversammlung einberufen, wenn mindestens fünf Mitglieder schriftlich und leserlich einen dahingehenden Antrag gestellt haben.

§ 14. Passivität

1.1    Die Passivität ist beim Vorstand zu beantragen und wird nach Prüfung entschieden. Voraussetzung der Passivität ist die Anerkennung der jeweils gültigen Vereinsbedingungen.

Ein Stimmrecht wird ausgeschlossen.

1.2    Ordentliche Passivität

-         mit üblichen Leistungsanspruch.

-         Bei Erreichung des 60. Lebensjahr und einer Mitgliedschaft von mindestens 10 Jahren.

-         Oder einer vorzeitigen Erwerbsunfähigkeit.

1.3    Außerordentliche Passivität

-         ohne Ansprüche

-         nach 20 Jahren Mitgliedschaft möglich.

-         Die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist beinhaltet.

-         Kosten für Veranstaltungen und Ausflüge sind in vollem Umfang selbst zu tragen.

-         Ansprüche auf die Vereinskasse sind ausgeschlossen.

1.4    Antrag auf eine außerordentliche Passivität

-         Kegelbruder Kurt Möller stellte mit Wirkung vom 01. Juli 1987 einen Antrag auf eine außerordentliche Passivität.

-         Dem Antrag wurde nach der Neuregelung einstimmig stattgegeben.

§ 15. Austritt aus dem Kegelclub

1. Der Austritt aus dem Kegelclub kann zu jeder Zeit erfolgen.

2. Abmeldungen hat nur der Vorstand entgegenzunehmen.

§ 16 Auflösung des Kegelclubs.

1.   Der Kegelklub kann zu jeder Zeit aufgelöst werden, doch müssen 2/3 Mitglieder damit einverstanden sein.

2.   Das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Clubvermögen ist an die Mitglieder zu verteilen.

3.   Sinkt die Zahl der Mitglieder unter sechs, so wird der Kegelclub aufgelöst, wenn 2/3 der Mitglieder dafür sind.

§ 17. Inkrafttreten

Diese Satzungsänderungen treten mit dem Tage ihrer Annahme (08.01.2005) durch die Jahreshauptversammlung in Kraft und werden durch eigenhändige Unterschrift der Kegelbrüder für richtig erklärt.

 

Der Vorstand des Kegelklub`s  „Ruhige Kugel“.

Vorsitzender:                        Schriftführer              Kassierer                  

Hans-Joachim Bettin            Reinhold Jahnke       Alfred Wietbrock     

 

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