1.1 Brände in Berel

1.2 Zeiten von Unruhe, Krieg und Not - Historische Brände -  

Vorwort zu der Sekundärquelle: Verkürzung des gleichlautenden Abschnitts aus der Nordasseler Chronik mit dem Zeitraum 750 - 1807 von Kurt Hasselbring.

Die Anzahl der Überlieferungen über Brände in Berel ist gering, wenn man aber die Nachbardörfer mit einbezieht, verdichtet sich dies jedoch zu  beängstigender Anzahl. Es war üblich die Kleinen (Bauern) zu schädigen, damit die Großen keine Einnahmen von ihren Untertanen hatten.

1180 wurde die Burg Lichtenberg von Kaiser Friedrich I gegen Heinrich den Löwen eingenommen. Die Besatzung von Braunschweig holte alles Korn von den Feldern, das Vieh wurde weggeschleppt und dem Kloster, bzw. Adligen zugehörige Höfe in den Dörfern wurden geplündert und viele von ihnen wüst gelegt.

1367 Herzog Magnus von Wolfenbüttel und verbündete Bischöfe drangen in das Gebiet des Bischofs von Hildesheim ein und verwüsteten es. Berel gehörte bis 1523 zu Hildesheim.

1483 Die herzoglichen Reiter brannten, plünderten und nahmen alles mit was sie kriegen konnten.

1485 hatte der Bischof finanzielle Schwierigkeiten, er ersann die Biersteuer. Am Sonntag nach Letare (14.3.) vernichteten die Hildesheimer Nettlingen und sechs oder sieben Dörfer die dabei lagen.

1519-1523 Die große Stiftsfehde.

31.5.1519 konnte man vom Hildesheimer Kirchturm 11 brennende Stiftdörfer in einer Stunde sehen.

1521 zog der Bischof abends um 7 Uhr von Peine aus bis sie um 23 Uhr das Bereler Ries erreichten. Dort rasteten sie und zogen dann brennend und plündernd weiter bis Reppner. In Barbecke ward der Thurm erstürmt, so ward also das Gericht Lichtenberg ganz ausgebrannt. Mit viel Vieh und Gefangenen zogen sie zurück nach Hildesheim.

8.4.1522 3000 Knechte zogen von Hildesheim aus, um "dat Amt Lechtenberg zu stigen vnd dat gantze Richte zu plündern vnd zu barn". Die umliegenden Dörfer sollten erst in Flammen aufgehen wenn die Burg eingenommen und die Eroberer auf dem Rückweg nach Hildesheim seien. Der Plan wäre gelungen, wenn nicht "Verräter Berel und Hymstede" bereits in brand gesteckt hätten, als die Hildesheimer am Burggraben und an der Brücke der Burg angekommen waren. Beide Dörfer hätten lichterloh gebrannt. Daraufhin sei in allen Dörfern Sturm geläutet und "de buren begeven sek met twen hupen int velt".

1552 wurde festgelegt, dass keiner wegen seines Glaubens benachteiligt werden dürfte. Der Herzog erkannte auch dies nicht an. Es kam erneut zum Streit gegen seine Adligen und den Landsknechtführer Volrath von Mansfeld. Der Herzog und seine Anhänger unterlagen, so auch die Besatzung der Burg Lichtenberg, sie wurde in Schutt und Asche gelegt. Der Mansfelder verheerte nun das Land des Herzogs. Die anderen Stützpunkte Stift Steterburg, Liebenburg, Wohldenberg und das Feste Haus Steinbrück wurden ebenfalls von dem Mansfelder besiegt. Neben Zahlungen mussten die Bauern jedes Pferd abgeben, dass einen Mann tragen konnte. Himstedt, Bettrum und Söhlde wurden verheert. In Bettrum und Söhlde wurden auch die Kirchen in Brand gesteckt.

1553 kam der Markgraf von Brandenburg-Kulmbach in unser Land. Er durchbrach bei Bethmer die Landwehr und steckte Hoheneggelssen, Sölde, beide Hymstedt, Bettrum und Veltbergen an. Am 9.7.1553 (4038 Tote) und 12.9.1553 wurde der Markgraf bei Bleckenstedt geschlagen. Die Soldaten des Herzogs hausten genauso wie die Soldaten des Feindes, sie verschonten beide Freund noch Feind.

Einmal wollte der Herzog das verhindern als er einen Plünderer erschoss, da wurde er von 30 Söldnern so bedrängt, das er froh war mit dem Leben davon gekommen zu sein.

1590 wurde eine Karte angefertigt in der die verbrannten Dörfer der Stiftfehde eingezeichnet wurden. Die Ortschaften wurden in Rauch und Flammen gehüllt dargestellt. Außer Berel, Westerlinde und Osterlinde waren alle Nachbardörfer verbrannt.

1606 Der Kirchturm brannte vom Blitz getroffen ab.

1606 Das Strohdach des Pfarrhauses fing Feuer und brannte gänzlich ab. Die ältesten Aufzeichnungen beginnen mit 1606.

1618-1648 Dreißigjährige Krieg
1624 war ein Dürrejahr.
10.-12.1625: Tilly hat sein Lager in Söhlde
21.10.1625 Tilly s Reiter rauben die Bereler Kirche und das Pfarrhaus aus. 
Am 1.12.1627 brannte es in Wöhle und Aßell, wo selbst 13 Gebäude in Feuer sollen aufgegangen sein.
Am 14.12.1627 brannte Lesse aus. 100 Häuser brannten.
1627 klagt der Herzog, dass "außer stattlichen Klöstern, Ämtern und Städten 300 Dörfer in Asche gelegt sind, der dritte Theil seiner Unterthanen das Leben verloren hat und die Übrigen zum größten Theil kaum ihren Unterhalt gewinnen können."

Die Truppen Tilly s hinterließen 1627 Schäden in Höhe von 15.000.000 Thalern. 1624 heißt es in einem Schreiben ".... dass viel tausend Seelen aus Hungersnoth haben sterben müssen."

..02.1633 von Paland fällt mit seinen Soldaten in Nordassel ein steckt das Dorf in Brand.

16.1.1635 die Dörfer Osterlinde, Westerlinde, Hohenassel, Burgdorf, Lesse, Barbecke, Woltwiesche und Reppner, dass die vor Nettlingen liegende "Reuterey mit Gewalt in Contribution gezogen und zu übermäßiger Fourage gezwungen" seien. Das Nordassel und Berel hierbei glimpflich davongekommen sein sollen, erscheint kaum glaubhaft. In einem weiteren Schreiben der genannten Gemeinden, denen sich nun auch die Dörfer Ober- und Niederfreden, Nordassel und "Berla" anschlossen, führen sie wiederum Klage über die allzu "starke Belastung durch die erhobenen Contributionen. Blieben sie mit der Zahlung in Rückstand, so hätten sie die "Execution" zu gewärtigen, wie mit Burgdorf der Anfang gemacht sei, dort seien fünf Häuser in Schutt und Asche gelegt. "In diesen elenden Kriegszeiten" würden sie mit "Einquartierungen und Obsidionen (Bedrängnissen) überhäuft, streiffende Söldner nehmen nicht nur die Pferde vom Pflug, sondern rauben Saatkorn und Victualien, alles was wir für uns und die unsrigen nötig haben. "Dazu kam, dass die Söldner " und oftmahl so erbärmlich vnd hosta liter (feindlich) tracitiren alß die infensissimi hostes (die niedrigsten Feinde) Thurcken vnd Heiden nicht thun konten."

Im Amtsregister 1634/35 wird dann genau aufgeführt was von den Kriegsleuten genommen. ...u.a. da es ziemlich kalt itzo, alle Woche 16 Fuder holtz.

1640 wird Burgdorf von den Kaiserlichen angesteckt.
1642 wird Burgdorf von den Schweden angesteckt und bis auf wenige Höfe in Schutt und Asche gelegt.
Die Kaiserlichen Truppen hinterließen in der Zeit von 1626-1642 in Wolfenbüttel Sch„den in Höhe von 40.000.000 Thalern.   Beispiel: Ein Rind bzw. Schwein kosten je 2 Thaler.

Das Land war eine Einöde geworden, dem Reisenden begegneten mehr Wölfe als Menschen, das platte Land war so menschenleer", dass man in manchen Gegenden keine Kontribution mehr eintreiben konnte, sondern "Ortschaften und Dörfer den Soldaten statt Besoldung zum Ausplündern " anwies.

1723 brannte der Kirchturm wieder durch Blitzschlag ab.

13.01.1747 einem Sonntag abends um 8 Uhr, ist in Heinrich Funken

 Hause Feuer entstanden, das sich so schnell ausbreitete, dass bald darauf auch Helmholdts Haus und Scheune brannten. Im Handumdrehen erhellte ein Flammenmeer die Nacht, dass man in Braunschweig auf dem Walle das Geldzählen konnte. Von dem alten Helmholdt ist viel geredet worden, aber kein Bereler hat weder vor noch nach dem Brande gesehen oder gehört, dass er in Berel gestorben und dort auf dem Friedhof begraben ist.

Von Heinrich Vasterling übergeben an  Schäfer Johann Christian Schaper aus Berel und dann übergeben an Familie H. Löhr in Berel.

26.7.1757 Die Franzosen haben die braunschweigisch-hannoverschen Truppen bei Hastenbeck in der N„he von Hameln besiegt und kommen auf unser Gebiet.

"Furchtbar hauste nun das feindliche Heer im Lande, Städte und Dörfer wurden gebrandschatzt, die Staatskassen geplündert und schwere Kontributionen ausgeschrieben.

1.3 Ein fünfjähriges Mädchen verbrannte durch Unachtsamkeit

05.06.1841 starb Johann Christian Schapers Tochter Dorothea Henriette im Alter von 5 Jahren. Das kam so:

Am 4.6.1841 ging Schaper mit seiner Frau und seinen beiden Töchtern nach der Sange, um Schafe zu baden. Die Kinder - außer

seinen eigenen waren viele andere auch noch da - freuten sich über das nicht alltägliche Ereignis und dass sie dabei sein durften. Die Alten machten Feuer an, um das Bier zu erhitzen für das Baden,

außerdem wehte ein kühler, starker Wind. Schapers Frau ging nach dem Dorfe, sie wollte noch etwas holen. Die kleine Dorothea nahm ihre kleine 2 Jahre alte Schwester bei der Hand und setzte sich mit ihr und anderen Kindern ans Feuer. Schaper hatte bei seiner Arbeit immer seine Kinder im Auge, er ermahnte sie, nicht zu dicht an das Feuer zu gehen, denn es war ja sehr kühl, und sie versuchten immer n„her heranzurücken. Dorothea stand plötzlich auf, nahm ihre kleine Schwester bei der Hand und wollte sehen, ob ihre Mutter noch nicht zurückkäme; dabei kam sie in den Windzug und Funkenflug vom Feuer und - o  weh! - Die Funken waren in ihren Rock geflogen, er fing unten an zu brennen. Sie schrie, ließ die Kleine los und rannte davon. Durch den Luftzug stand ihre ganze Kleidung in hellen Flammen. Im nächsten Augenblick hatte der Vater sie eingeholt, und es gelang ihm, das Feuer zu löschen. Aber die ganze Kleidung, einschließlich Schuhe und Strümpfe, Haut und Haare war verbrannt. Für die Eltern war es so grausig, dass die Mutter schrie, ihr fast verbranntes Kind auf den Arm nahm und nach dem Dorfe rannte, um einen Arzt zu holen. Der kam auch und bemühte sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, die kleine Dorothea zu retten. Aber alle angewandten Mittel versagten. Die kleine Dorothea war anfangs ohne Besinnung, wachte bald auf, sprach wieder und freute sich auf das Schafebaden, leider nur kurze Zeit, dann merkte sie, dass es mit ihr zu Ende ging und sagte: "Vater, ich muss sterben!" Sie sah die Anwesenden mit traurigen Blicken an und schlief sanft ein.    Quelle: Schäfer Johann Christian Schaper

2. Feuerschutz:

2.1 Eingrenzung des Brandes durch Nachbarschaftshilfe

Seit der Mensch sich des Feuers bediente, musste er Hüter und gleichzeitig Wächter dieses Elements sein.

Das Feuer half ihm zwar, seine Höhle oder sein Heim zu wärmen, seine Speisen schmackhafter zuzubereiten und seine Vorräte zu konservieren, verpflichtete ihn aber gleichzeitig, sein Haus und seine Habe, sein Gut und seine Gemeinschaft vor diesem unberechenbaren Element zu schützen.

In grauer Vorzeit bestand, wie auch heute noch, die Verpflichtung aller, im Falle eines Brandes tatkräftig Hilfe zu leisten. so fanden sich getreu des Spruches "Einer für alle, alle für Einen!"

Es war später die Aufgabe des Opfermannes, des Schulmeisters, Sturm zu läuten und so die Bevölkerung des Dorfes zur Bekämpfung des Brandes zusammenzurufen.

2.2 Brandgefahrenvorbeugung durch Anordnungen ab 1592

Die Gefahr, dass durch ein in  einem Gehöft entstandenes Feuer das ganze Dorf in Mitleidenschaft gezogen werden konnte, bestand natürlich auch in Friedenszeiten. Daher suchte man schon sehr frühzeitig, durch behördliche Anordnungen der Feuersgefahr zu begegnen. So wurde z. B. bereits 1592 verfügt, dass die Einwohner sich der "Flachsarbeit nächtlicher weile und bey Licht enthalten"

mussten. Das Verbot wurde immer wieder von neuem erlassen, u.a. 1651, 1658, 1685. Die hohe Strafe von 2 Th musste nach einem Erlass vom 7.6.1725 derjenige zahlen, der eine Pfeife ohne Deckel benutzte, um in den Genuss des "Tabackschmauchens" zu kommen. Konnte der Raucher durch das Zeugnis eines Denunzianten überführt werden, so erhielt dieser den !Halbschied" der Sühne, die andere Hälfte fiel an die "Obrigkeit des Ortes". In diesem Erlass äußerte der Herzog seinen Unwillen darüber, dass "Jung und Alt im Haus und außer Haus, in Ställen, Scheunen, auf Höfen und sogar auf öffentlichen Strassen die angesteckten Tabacks Pfeifen sonder Scheu

im Munde führen", ohne zu bedenken, dass bey starker Luft denen Bauer Knechten und ruchlosen Leuten die Feuer Funken aus denen Tabaks Pfeifen fliegen" und dadurch ein Brand entstehen könnte.

Der Pfeifenkopf musste aus Blech oder anderem Metall sein. Die "Soldatesqua" aber sollte bei übertreten des Verbots" mit Pfahlstehen, Eseltreiben" und wenn das nichts half, mit "Krummschließen, auch wol Gassenlaufen" bestraft werden. Die Verfügung musste dem Militär "durch Trommelschlag publiciert ", sonst aber durch Anschlag in Wirtshäusern und Krügen bekannt gemacht werden.

Herzog Carl I. erneuerte und verschärfte dieses Verbot. Am 20. 6.1747 verfügt er schwere Strafen, wenn "in Orten, wo Stroh, Flachs, Heede usw. "lagert, überhaupt, auch mit einer Deckelpfeife, geraucht wird. Nur in Zimmern, in denen keine Gefahr bestand, durfte eine offene Pfeife benutzt werden. Dem Übeltäter drohte im Wiederholungsfalle eine Strafe von 4 Th. ggf. auch Gefängnis "bei Wasser und Brod". Das Bußgeld wurde zu je einem Drittel unter die Obrigkeit, den Denunzianten und die "Armen Anstalten" aufgeteilt.

2.3 Baurichtlinien zur Schornsteinherstellung

Sicherlich sind auch viele Brandschäden durch das offene Herdfeuer entstanden. Daher galt die Sorge des Landesherrn dem Bau von Schornsteinen. Nach einem Reskript des Herzoglichen Consistorium von 1.08.1729 waren in manchen Dorfpfarrhäusern noch "hölzerne Rauchfänge" vorhanden. Diese sollten, wenn sie "noch hinlänglich gegen Feuersgefahr gesichert seien, "mit Leimen (Lehm) vorerst tüchtig verwahret werden. Möglichst alle Pfarrhäuser seien aber mit gemauerten Schornsteinen zu versehen, die zweimal im Jahr gefegt werden mussten. Geschah das nicht so musste der Pfarrer "ex propiis" den Schaden ersetzen. Viele Pfarrer hätten diese Pflicht vernachlässigt, weil sie das "wenige Reinigungsgelt" selbst zahlen mussten. Diese Ausgaben sollte nun die Kirchenkasse übernehmen.

Ab dem 08.10.1744 durfte kein Neubau nach einer Landesherrlichen Verordnung ohne Schornstein errichtet werden. Im Jahre 1780 wurde vorgeschrieben, dass er aus Mauersteinen aufgebührt werden musste, "lehmerne Schornsteine" zu bauen wurde untersagt. Die Ansicht vieler, erlaubt seinen solche aus getrockneten Lehmsteinen, sei falsch, genehmigt würden nur noch aus Barnsteinen gemauerte.

Außer den Strohdächern - über das Gebot, Ziegel zur Dachdeckung in den Ortschaften zu nehmen, die in der N„he von Ziegeleien lagen, ist bereits gesprochen worden - waren die in den Gärten der meisten Bauernhöfe stehenden Backöfen eine Gefahrenquelle. Man suchte diese möglichst dadurch auszuschalten, dass der Bau von Gemeinde-Backhäusern gefordert wurde. Nur dort durfte dann noch

gebacken werden. Sofern die Backöfen der einzelnen Höfe "feuerfeste" waren, durften sie wohl zum Obsttrocknen, aber nicht mehr zum Backen benutzt werden. Feuergefährliche waren abzureissen.

2.4 Gründung der Landesbrandcasse

Am 18.07.1753 wurde die Landesbrandcasse gegründet, bei der alle Gebäude gegen Feuerschäden versichert werden mussten. Durch diese sowohl dem Gemeinwohl als auch dem Interesse jeden Hausbesitzers dienende Einrichtung sollte die Verarmung durch Brandschäden verhütet werden. Doch scheint die Gewissheit, dass man nun im Schadensfall gegen allzu große Einbusse an Hab und Gut versichert war, eine gewisse Sorglosigkeit im Umgang mit dem Feuer Platz gegriffen zu haben. Jedenfalls stellt ein herzogliches Reskript vom 07.01.1829 fest, dass seit Einrichtung der "Brand- und Feuerversicherung die Angst vor dem Feuer und die Vorsicht vermindert" sei. Seit einiger Zeit hat es im Lande "sehr ungewöhnlich viele Feuersbrünste" gegeben, die z.T. aus Rache oder Gewinnsucht verursacht seien. Demjenigen, der einen Brandstifter anzeigte, wurden 100 Th. Belohnung zugesichert, sein Name würde nicht genannt werden. Im Gottesdienst sollte über das Verwerfliche einer vorsätzlichen Brandstiftung z.B. Über den Bibeltext" Des Gottlosen Lust ist Schaden zu Thun" (Sprüche Salomonis XII V. 1-2) gepredigt werden.

2.5 Feuerwehrausstattungen im Amt Lichtenberg ab 1781

Erstaunlich ist, mit welch geringem, ja primitiven Ger„t im Vergleich zur heutigen Ausstattung unserer Dorffeuerwehren früher ein Feuer zu bekämpfen versucht wurde. Feuerhaken, Feuerleitern, lederne und hanfene Feuereimer, die in langer Kette von Hand zu Hand von der Wasserentnahmestelle zur Brandstätte weitergereicht wurden, waren im letzen Viertel des 18. Jahrhunderts das einzige,

das in den einzelnen Ortschaften zur Brandbekämpfung zur Verfügung stand. Im ganzen Amt Lichtenberg gab es nach dem Amtsgeldregister von 1781/82 nur eine einzige "Sprütze", die ihren Standort im Amt hatte. Zur Beschaffung neuer Geräte hatte man eine "Feuerkasse" eingerichtet, in die jeder Hochzeiter eine Gebühr einzuzahlen hatte: "Sprützen Geld: ein Ackermann 18 mgr, ein Halbspänner 12 mgr, ein Köter 9 mgr, ein H„usling 3 mgr, für "Feuer Eymer": ein Ackermann 1 Th 6 mgr, ein Halbspänner 28 mgr, ein Köter 14 mgr, ein Brinksitzer 10 mgr 4 pf, jeder H„usling ebenfalls 10 mgr 4 pf." 1801/02 war schon ein Fortschritt zu verzeichnen: die Zahl der Spritzen ist auf 6 Stück angestiegen. Außer dem Amt hatten nun Lesse und Barbecke je eine, Broistedt und Engelnstedt sowie Cramme und Barum je eine Spritze gemeinsam. Die 6. Spritze stand in Hohenassel. Sie war aber nicht für Hohenassel allein bestimmt, sondern gemeinsamer Besitz der Dörfer Westerlinde, Hohenassel und Nordassel.

2.6  1810 Erste nachweisliche Feuerschutz in Berel

1810 ist im Brandversicherungsregister in Berel ein Gemeinde Spritzenhaus eingetragen. (1770 war es noch nicht vorhanden.)

Folgendes zitiert aus dem Protokollbuch der Gemeinde Berel:

Am 20.November 1850 öffentliche Sitzung des Gemeinderats in der Wohnung des Gemeindevorstehers Bolm. Sodann wurde bemerkt, dass die Spritze sofort gereinigt und geschmiert werden müsste. Gegen erklärt gab man dies einstimmig zu. Es gab also in Berel, schon einen Feuerschutz, aber nicht in der von der Landesregierung 1874 vorgeschriebenen Form.

2.7 Einhaltung der Verfügungen und ergänzende Vorschriften 1832

Die bisher ergangenen Erlasse und Verfügungen über die Feuerverhütung und -bekämpfung mussten lt. Verordnung vom 9.11.1778 "alle Jahr wenigstens vier Mal bei und nach der Ernte, aber auch bei angehender Flachsarbeit alle 14 Tage" von der Kanzel verlesen werden. Sie wurden 1838 in der "Allgemeinen Feuerordnung für die Landgemeinden des Herzogthums Braunschweig" vom 15.10.1832 zusammengefasst. Jeder Hauswirt war verpflichtet, sich ein Exemplar der neuen Ordnung zu beschaffen und "mit dem Inhalte sich bekannt zu machen". Sie enthielt in den Bauvorschriften z.B. Bestimmungen über den Mindestabstand von 6 - 10 zwischen benachbarten Gebäuden, über die Anlegung von zwei breiten Zufahrtswegen auf jeden Hof, die Errichtung einer Brandmauer am Herd, eine 2 betragende Mindesthöhe des Schornsteins über dem Dachfirst, das Verbot einer Dachdeckung aus "Strohdocken" und der Verwendung von "Flechtwerk" aus Zweigen in den Fächern der Fachwerkhäuser. Die Räucherkammern in den Bauernhäusern mussten eine Gipsfußboden haben, die Wände der Kammern waren mit einer wenigstens 2 Zoll starken Lehmschicht zu übersetzen. Mit offenem Licht oder glühenden Kohlen über den Hof zu gehen oder Räume zu betreten, war ebenso verboten wie die Flachsarbeit bei offenem Licht, Spinnen ausgenommen, und das Trocknen von Holz oder Flachs auf dem Ofen. Kinder sollten nicht bei "Feuer und Licht" alleingelassen werden. Neben den bereits angeführten Vorschriften über das Rauchen und über das zweimalige Fegen der Schornsteine in jedem Jahr wurden Bestimmungen über das Bereitstellen von Feuerlöschgeräten und Löschwasser in den Häusern erlassen. Feuer im Freien, im Dorf oder in der Feldmark neben reifen Kornfeldern anzuzünden, war untersagt. Für die Beachtung der Vorschriften durch jeden einzelnen Hausbesitzer und für die Brauchbarkeit der Löschgeräte war der Ortsvorsteher verantwortlich. Ihm zur Seite standen zwei Feuergeschworene, die zu unbestimmten Zeiten zweimal im Jahr in den Häusern zu prüfen hatten, ob die für jeden Hof vorgeschriebenen Geräte, nämlich ein Feuereimer, ein an einer langen Stange befestigter Löschwisch und ein Wassertubben vor dem Haus vorhanden waren. Gab es im Dorf eine Spritze, mussten ein Spritzenmeister und Rohrführer gewählt werden. Die Spritze musste im März und im September eines jeden Jahres überprüft werden. Zur Brandbekämpfung waren alle 16-60 jährigen Einwohner des Dorfes verpflichtet, die weiblichen Geschlechts zum weiterreichen der Wassereimer. Konnte das Feuer nicht eingedämmt werden, so war durch einen reitenden Boten der vom Amte bestimmte Feuer-Kommissar zu benachrichtigen. Bei einem Brand im Nachbarort erhielt die zuerst an der Brandstätte eintreffende Spritze 5-10 Th., der erste Wasserwagen 3-5 Th. Belohnung.

2.8 Gesetz zur Gründung der Freiwilligen Feuerwehren 1874

Die Feuerordnung von 1832 wurde durch das "Gesetz das Feuerhülfswesen btr. vom 2.4.1874 abgelöst. Dabei hatte der Gesetzgeber sich vor allem das Ziel gesetzt, durch eine straffe Organisation der zur Brandbekämpfung zur Verfügung stehenden Kräfte eine wirksame Bekämpfung des Feuers zu ermöglichen. In

allen Gemeinden mussten Pflichtfeuerwehren gebildet werden, wenn sich nicht genügend Männer zur Aufstellung einer Freiwilligen Feuerwehr fanden. Die Wehren bestanden aus der "einhergeritten Mannschaft", der die Bedienung der Spritze, das Löschen und Retten oblag, und den "Ordnungsmannschaften", die für das Fernhalten Unbefugter von der Brandstelle, für die Wasserzuführung und für die Unterstützung der Bedienungsmannschaft der Spritze zu sorgen hatten. Zur Feuerbekämpfung hatten sich alle männlichen Einwohner im  Alter von 15-55 Jahren zu stellen, zur

"einhergeritten Wehr" 6-8 % der männlichen Bevölkerung des Dorfes. Überall dort, wo sich die angeordnete Mindestzahl zum Dienst in der letzten bereit erklärten, wurde eine Freiwillige Feuerwehr gegründet. Diese konnte sich eigene Statuten und ein Dienstreglement geben und den Hauptmann, den Spritzenmeister, den Rohr- und den Zugführer selbst wählen. Vorschrift war, dass jährlich 6 Übungen abzuhalten waren. Als Uniform trugen die Mannschaften dunkelgraue Röcke mit rotem Stehkragen und einem 13 cm breiten Gürtel. Der heutige blaue Uniformrock, der nach dem Preußischen Feuerhilfsgesetz v. 15.12.1933 bereits damals schon zur Uniformierung der preußischen Feuerwehrleute gehörte, ist nach den Gemeindeprotokollen erst im Jahre (1938? in Burgdorf) .... eingeführt worden. Auf Anordnung der damaligen Reichsregierung musste auch im Braunschweigischen Lande die alte graue Uniform nach 1936 mit der blauen mit polizeilichen Dienstgradabzeichen vertauscht werden. Als Kopfbedeckung trugen die Feuerwehrleute 1874 einen lackierten Helm von Blech oder Leder, die Steiger einen Messinghelm. Außerdem waren die Mannschaftsführer durch besondere Abzeichen an der Uniform kenntlich gemacht. Zu ihrer Ausrüstung gehörten eine Axt, eine Leine und eine kleine Laterne. Die Ordnungsmannschaften waren nicht uniformiert, sie trugen nur eine Armbinde. Als Ausrüstung, welche die Gemeinde, wie auch die Uniformen, zu beschaffen hatte, war eine vierrädrige Kastenspritze (Handdruckspritze) für 20 Mann Bedienung, mit 400 L/min. Leistung. 90 m Druckschlauch, zwei Hakenleitern, 4 Hanfeimer und 2 große Äxte vorgeschrieben. Die Spritze sollte 220 l in einer Minute 32 m weit spritzen können.

2.9 Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Berel 29.08.1874

Der damalige Ortsvorsteher Schaper rief die Gemeinde zur Gründungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zusammen. Nach dem Protokoll waren 28 Mitglieder erschienen, sie alle leisteten ihre Unterschrift zur Gründung der Freiwilligen Feuerwehr. Fritz Ruthmann trat nach der ca. 1899 aufgeschriebenen Stammrolle als Erster am 01.09.1874 ein.  Die Statuten der Feuerwehr trugen das Gültigkeitsdatum vom 17. Februar 1875.

Die Suche in der Braunschweigischen Landeszeitung nach dem Bericht zum Jubiläum 1899. In Burgdorf war am 16.07.1899 Jubiläum.

Bei der 25 Jahrfeier waren von den 28 Gründern schon 16 verstorben, weitere 14 hatten ihren Dienst quittiert, lediglich 4 Jubilare nahmen an dem Jubiläum teil. Die Namen sind verloren gegangen. Es waren die zu Ehrenmitgliedern des Korps ernannten, der ehemalige Zugführer Sonnemann und der Obersteiger Bosse, sowie die Jubilare der Spritzenmeister Christian Bührich und der Steiger Fritz Ruthmann, der im Jahre 1936 verstorben ist.

Foto links :  Fritz Ruthmann,

Mitbegründer der Freiwilligen Feuerwehr Berel

 

2.10 Statuten der freiwilligen Feuerwehr zu Berel vom 17.02.1875

§ 1 Die freiwillige Feuerwehr besteht aus dreißig Mitgliedern. Unter die zahl derselben kann jeder über 18 Jahre alte, unbescholtene Einwohner des Ortes aufgenommen werden. Die Meldung zum Eintritt geschieht beim Zugführer, und hat dieser der Feuerwehr Mitteilung davon zu machen. Wird binnen acht Tagen klein Einspruch erhoben, so gilt der gemeldete als aufgenommen; andernfalls entscheidet das Ehrengericht.

§ 2 Die Mitgliedschaft endet entweder durch freiwilligen Austritt oder durch eine Strafverfolgung des Ehrengerichts. Wer freiwillig ausscheiden will, hat dies vier Wochen vorher dem Zugführer anzuzeigen, bleibt aber bis zum Ablaufe dieser Kündigungsfrist noch zum Dienste in der freiwilligen Feuerwehr verpflichtet. Das ausscheidende Mitglied verliert alle Ansprüche an die Kasse und sonstiges Eigenthum der Feuerwehr, bleibt aber verpflichtet, die ihm gelieferten Uniforms- und Ausrüstungsgegenstände in fehlerfreiem und reinlichem Zustande zurückzuliefern. Von dem Austritte oder der Ausschließung eines Mitgliedes der freiwilligen Feuerwehr hat der Zugführer dem Gemeindevorsteher sofort Anzeige zu machen.

§ 3 Die freiwillige Feuerwehr zerfällt in drei Sectionen von je 10 Mann, von denen je einer zum Spritzenmeister ausgebildet. An der Spitze der ganzen freiwilligen Feuerwehr steht der Zugführer.

§ 4 Organ der freiwilligen Feuerwehr

1. Die Generalversammlung.

Dieselbe besteht aus sämtlichen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr. Sie tritt regelmäßig im Dezember zur etwaigen Neuwahl der Chargirten und Abnahme der Rechnung - binnen drei Tagen nach jeder Feuersbrunst, wobei sie tätig gewesen, zur Besprechung der dabei gemachten Erfahrungen und Abstellung etwa zu Tage getretenen Mängel - und außerordentlich zusammen, so oft es der Zugführer für erforderlich hält, oder mindestens acht Mitglieder der Feuerwehr es verlangen. Sie entscheidet stets nach absoluter Stimmenmehrheit der Erschienenen; hat über alle die ganze freiwillige Feuerwehr und deren Vermögen betreffende Angelegenheiten namentlich auch über etwaige Abänderungen der Statuten zu beschließen.

2. Das Ehrengericht.

Dasselbe besteht unter dem Vorsitze des Zugführers aus diesem, den drei Spritzenmeistern und drei von der Generalversammlung gewählten sonstigen Mitgliedern, also sieben Personen, und hat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden:

a. Über die beanstandete Aufnahme neu sich meldender Mitglieder

b: Über Streitsachen unter den Mitgliedern und

c: Über Ordnungswidrigkeiten im Dienste.

Die Entscheidungen des Ehrengerichts, welche in jedem Falle der freiwilligen Feuerwehr bekannt gemacht werden, gehen entweder auf Verweis, oder auf Geldstrafe nicht unter 50 Pfennig und nicht über  3 Reichsmark, oder auf Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr.

3. Vorstand

Derselbe besteht unter dem Vorsitze des Zugführers aus den Spritzenmeistern und dem Kassen- und Schriftführer, welcher letzterer zugleich Spritzenmeister sein kann, hat die laufenden Geschäfte der freiwilligen Feuerwehr zu besorgen und die Beschlüsse der Generalversammlung vorzubereiten und auszuführen.

§ 5 Von den Chargirten insbesondere.

Die Chargirten werden sämtlich regelmäßig im Dezember auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, doch ist Wiederwahl ebensowohl, wie auch Ablehnung der Wahl auf eine gleiche Dauer, wie jemand bis dahin die betreffende Chrage bekleidet hat, zulässig. der Zugführer führt das Oberkommando der freiwilligen Feuerwehr; beruft die Generalversammlung, das Ehrengericht und den Vorstand; leitet deren Versammlungen; hat für das gehörige Eingewiesen jedes einzelnen Mannes Sorge zu tragen und jährlich mindestens sechs Übungen mit der Feuerwehr abzuhalten; von einer solchen, falls auch die Ordnungsmannschaft daran Theil nimmt, den Bezirkshauptmann zuvor in Kenntnis zu setzen; verfügt die Statuten mäßige Strafen wegen verspäteten Erscheinens oder unentschuldigten Fehlens bei Bränden oder Uebungen oder sonst remandirten Dienstleistungen, unterzeichnet Namens der freiwilligen Feuerwehr und weist etwaige Rechnungen zur Zahlung auf die Kasse an. Derselbe hat ferner ein stets vollständiges Verzeichnis über die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr und über die ihm von der Gemeinde überwiesenen und unter die Mannschaft auftheilten Uniformierungs- und Ausrüstungsgegenstände zu führen, ist für deren Instandhaltung und deren Vorhandensein verantwortlich und hat etwa nöthige Ergänzungen bei der Gemeinde zu beantragen. In Behinderungsfällen wird er von den Spritzenmeistern in der im Voraus zu bestimmenden Reihenfolge vertreten. Die Spritzenmeister haben insbesondere darauf ihr Augenmerk zu richten, dass die Spritze und alle deren Zubehörungen, namentlich auch die Schläuche, stets in ordentlichen und reinlichem Zustande sich befinden; haben ihre Versionen nach Anleitung des Zugführers zu remendiren, aber gleich der übrigen Mannschaft der Spritze mit zu arbeiten. Der Kassen- und Schriftführer vereinnahmt und verausgabt die Gelder der freiwilligen Feuerwehr auf schriftliche Anweisung des Zugführers und legt in der regelmäßigen Generalversammlung im Dezember

jeden Jahres Rechnung ab. Er hat außerdem in den Sitzungen der Generalversammlungen des Ehrengerichts und des Vorstandes das Protokoll zu führen und  sich sonstigen schriftlichen Arbeiten für die freiwillige Feuerwehr zu unterziehen.

§ 6 Von den Steigern insbesondere.

Bei Bildung der freiwilligen Feuerwehr werden zu Steigern vom Zugführer diejenigen Mitglieder derselben ernannt, welche diesem nach ihrem Berufe und ihrer Körpergewandtheit die passendsten zu sein scheinen. Später kann nur Steiger werden, wer zuvor als Spritzenmann vollständig ausgebildet ist und sodann vor den Chargirten seine Befähigung zum Steiger nachgewiesen hat.

§ 7 Kasse und Kassenbeiträge

In die Kasse der freiwilligen Feuerwehr fließen die Strafgelder, etwaige Prämien und Geschenke und die Beiträge der Mitglieder. Aus derselben werden alle diejenigen Ausgaben bestritten, welche

die Generalversammlung der freiwilligen Feuerwehr im Einzelfalle oder im für alle Male beschließt.

§ 8 Uniform und Geräthe

Die Uniformstücke und Geräthe der freiwilligen Feuerwehr, so weit sie aus den Mitteln der Gemeinde bezahlt sind, bleiben deren Eigenthum; und im Falle einer Auflösung der freiwilligen Feuerwehr geht auch deren etwa vorhandenes sonstiges Eigenthum auf die Gemeinde über. Die Uniformen und Geräthe müssen stets reinlich und in gutem brauchbaren Zustande erhalten, dürfen außerdienstlich nicht benutzt werden und sind von dem Einzelnen bei etwaigen Ausscheiden in gutem Zustande zurückzugeben. Wer aber dergleichen Effekten schuldhaft verliert oder entwertet, hat den Wert durch Einzahlung des vom Zugführer festzustellenden Betrag zu erstatten.

§ 9 Dienstvorschriften

1. Ein Jeder hat sich mit der Spritze und den sonstigen Geräthen der freiwilligen Feuerwehr nach Kräften vertraut zu machen und bei Erlernung der nöthigen Handgriffe den größten Fleiß aufzuwenden.

2. Nach seiner Uebung oder einer Feuersbrunst sind die sämtlichen Geräthschaften spätestens binnen 24 Stunden auf Anordnung des Zugführers durch die dazu remandirten Mannschaft zu reinigen und in Stand zu setzen.

3. Zu den angesetzten Uebungen oder Dienstleistungen hat Jeder pünktlich zu erscheinen. Als Entschuldigung wegen Fehlens gelten nur Krankheit, Abwesenheit und ausnahmsweise überhöhte Berufsgeschäfte, doch gilt in der Regel derjenige nur als entschuldigt, der seine Behinderung vorher dem Zugführer angezeigt hat.

4. Besondere Sorgfalt hat jeder auf die Schonung und Reinlichkeit der Geräthe, Ausrüstungsgegenstände und Uniformstücke zu verwenden und jeden in dieser Beziehung bemerkten Mangel dem Zugführer sofort anzuzeigen.

5. Ein Jeder hat sich im Dienste militärischer Pünktlichkeit, Disziplin und Ruhe zu befleißigen ist dem Chargirten zum unbedingten Gehorsam verpflichtet und hat den ihm angewiesenen Posten, solange derselbe nicht unhaltbar wird, ohne Erlaubnis zu verlassen.

6. Bei Feueralarm hat sich Jeder möglichst rasch zum Spritzenhaus oder, falls die Brandstätte seiner Wohnung bedeutend n„her, direkt zu dieser zu begeben.

7. Das Tabakrauchen im Dienste ist nur nach ertheilter Erlaubnis des Zugführers gestattet und wenn diese wieder zurückgezogen, oder nach dem Kommando "Achtung" sofort wieder einzustellen.

8. Das Schreien, Lärmen und Singen ist im Dienste unbedingt nach dem Kommando "Achtung" auch das Sprechen verboten.

9. Lebensmittel und Getränke, welche beim Dienste der freiwilligen Feuerwehr zugestellt werden sollten, dürfen nur mit Erlaubnis des Zugführers angenommen und müssen nach dessen Anweisung vertheilt werden. Aneignung geförderter oder geretteter Lebensmittel ist, selbst im Falle der Erschöpfung aufs entschiedenste untersagt.

$ 10 Strafbestimmungen

Es verfällt in eine Geldstrafe von

a) 20 Pfennig, wer bei einer angesetzten Uebung oder remmandierten Dienstleistung unentschuldigt länger als 10 Minuten nach der angesetzten Zeit erscheint.

b) 50 Pfennig, wer bei einer Uebung oder remmandirten Dienstleistung unentschuldigt gar nicht erscheint.

c) 1 Reichsmark, wer bei einer Feuersbrunst unentschuldigt später als 10 Minuten, nachdem die Spritze auf dem Brandplatze eingetroffen ist, erscheint.

d) 2 Reichsmark, wer bei einer Feuersbrunst unentschuldigt gar nicht erscheint.

Über alle übrigen Ordnungswidrigkeiten im Dienste entscheidet mit freiem Ermessen wegen der Strafart und des Strafmasses das Ehrengericht.

Berel, den 17ten Februar 1875

2.11 Feuerwehreinsätze - Brände ab 1874 Geräteanschaffungen.

Aus der Erinnerungszeit von Richard Uhte bzw. Protokollbuch, Feuerwehrchronik Lesse, aus der Bereler Dorfchronik von 1978, Berichte des Brandmeisters.

......1889 Feuerspritze 1400 Mark.       Handschriftliche Notiz

......1906 Schäfer Lotze heute Elisabeth Böttger Blitzeinschlag links von der Haustür, Zimmer war zerstört.

vor...1908 Blitzeinschlag bei Otto Uthe, wurde mit Eimern selbst gelöscht. Sparren mussten ausgetauscht werden.

...06.1915 Stellung von Ordnungsmannschaften, als Ersatz für die eingezogenen Kameraden, laut Verordnung der Herzoglichen Kreisdirektion.

......1917 Fritz Peters Dach brannte. (Sohn Wilhelm Peters)

......1922 Berel gehört zum Feuerwehrbezirk 33 zusammen mit Lesse, Burgdorf und Nordassel. Heinrich Ehlers aus Lesse wird Bezirkshauptmann. Der Keisbranddirektor heißt Schuch.

......1927 Feuer in Lichtenberg

......1927? brannte es bei Albert Engler

ca....1928/9 ....... Uthe in Lesse brannte es

......1929? brannte es zum zweiten Mal innerhalb von 2 Jahren bei Albert Engler

......19.. Blitzeinschlag in Lindes Scheune in Lesse

......1931/32 zweimal gab es Strohdiemenbraende bei Sonnemann im Siekfeld. Der Täter hieß Kreinecker.

08.01.1931 Brand bei Familie Schmidt in Lesse.

02.01.1935 Berel erhält erste Magirus-Motor-Spritze für  3565 RM.

......1935 kurz nach der Anschaffung der ersten Motorspritze fand ein Motorbrand in dem damaligen Kreidewerk statt. Die Hilfe wurde dermaßen gestaltet, dass sämtliche Bauern ihre Jauchewagen zur Verfügung stellten, die Jauchewagen wurden mit der Kreiselpumpe am Brunnen gefüllt und dann mit der Handdruckspritze wieder entpumpt um den Brandherd zu löschen.

......1935 Blitzeinschlag bei Schuster Bock. (heute Bettin) Das halbe Dach war zerstört. Die FFW Lesse und Berel hatten vorher ein Wettspritzen ausgetragen und saßen bei Peters auf dem Saal ......

......1939 bei Heinrich Möller brannte es. - Zwetschgenmuskochen-

um....1939 Scheinwerfer standen in der Bereler Feldmark, weil selten ein Angriff kam, wurden sie dann aber wieder verlegt.

ca....1939 Auf Iser's Land schlug Flakblindgänger ein. Die Feuerwehr suchte die Einschlagstelle(n), kennzeichnete die Plätze. Die Beseitigung wurde durch den  entsprechenden Kampfmittelbeseitigungsdienst vorgenommen.

...09.1939 Sonder-Dienstbefehl: Die Feuersicherheit des Ortes ist auf jeden Fall sicherzustellen, ferner: "In den ländlichen Gemeinden sind mindestens 2 Löschgruppen bereitzustellen ... bei Ausfällen .. sind die Lücken umgehend aufzufüllen. die dazu erforderlichen Personen sind aus folgenden Reserven zu ziehen, u.a. Mitglieder der Altersabteilung, aus den sog. Ordnungsmannschaften, aus dem Luftschutzdienst und aus der HJ."

...........1940 82 x Luftalarme in Braunschweig

26.04.1941 Wehr rückt nach Burgdorf aus.     38 x Luftalarm in BS.

09.11.1942 abends 9 Uhr. Günther Diestel, Edmund Hagemann, Walter

Bührich, Bruno und Otto Hoffmeister waren aus Berel in Nordassel im Einsatz. Die Alliierten hatten mit Brandbomben 5 Höfe und die Kirche mit Feuer überzogen. Mit Strahlrohren wurden Brandnester im Korn gelöscht. Das restliche Korn wurde in die Feldwege gefahren. Der Sicherheits- und Hilfsdienst kam dazu aus Braunschweig. - Heute Technische Hilfswerk. -  Bei Funke wurde das Haus mit Jauche

gelöscht. Wasser war nicht genug mehr verfügbar. Es lag von Burgdorf eine Schlauchleitung nach Nordassel. Bei Karl Jordan steckte eine Brandbombe in der Decke. ca. 60 cm lang und 6-7 cm Sechseck. Eine Wasserwanne wurde unter die Bombe gestellt und dann herausgeschlagen. De ole Jordan hat datau gesecht:" Jungs, lat dat sien, de explodeiert noch."       Zahlreiche Brandbomben waren noch in den Gärten eingeschlagen und steckten in der Erde.          

1942 Die Feuerwehren wurden durch neue Verfügungen des Feuerlöschwesens und per Gesetz vom 1.Februar der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstellt. Alle Feuerwehrkameraden mussten vereidigt werden.                    23 x Luftalarm in BS.

1943 wurden Strafgelder für unentschuldigtes Fehlen mit 5 dann 20 RM festgesetzt.

.......1944 Bomben fallen zwischen Klein Berel und dem Bereler Berg.

Ostern 1944 ein amerikanisches Flugzeug wird abgeschossen. Die Besatzung sprang mit Fallschirmen ab. Ein Pilot wurde von einem Bereler festgenommen.

......1944 mehrfache tagelange Einsätze bei Bombenangriffen in

           Braunschweig. - Salzdahlum und Groß Denkte im Schafstall. 27 Amerikanische Bombenangriffe am Tage und Britische Bombenangriffe in der Nacht wurden gezählt.

31.03.1945 amerikanischer Großangriff auf Braunschweig. Stadt brannte so hell, dass man nachts in Berel noch Geld zählen konnte.

Woche vor Ostern 1945 Luftkämpfe. Zusatztank fiel auf das Scheunendach von Edgar Vornkahl. Aus dem rissigen Tank wurde das Benzin mit Gefäßen aufgefangen und als Kriegsbeute mitgenommen. Ein leerer Zusatztank fiel auf den Acker von Hagemann 52.

   Am Abend bevor die Amerikaner in Berel einzogen wurde das Gästehaus in Lebenstedt zerstört. Bombenabwurf auf den Bahnhof, Öllager und die HG in Osterlinde.

......1945 Ein deutsches Flugzeug griff die Amerikaner in Berel mit Maschinengewehrfeuer an, nachdem es auch die Fahrzeugkolonne nach Nettlingen angriff, wurde es dort abgeschossen.

10.04.1945 Richard Geldmacher sen. und Walter Bührich wurden sofort geholt und mussten auf dem Kühler der Jeeps vorweg durch das Dorf fahren. Auf der Milchbank bei Vornkahl saßen 2 amerikanische Offiziere. Bei „Nante“ - Ferdinand Hagemann mussten die Waffen, Photoapparate abgegeben werden. Robert Cleve wurde fast erschossen, er war trotz Ausgangssperre zum Futterholen losgefahren. Walter Bührich kam nach drei Tagen wieder nach Hause, bei Giesemann musste er 2 Nächte im Stall übernachten. Richard Geldmacher kam erst noch nach Frankreich.

Jetzt war die amerikanische Militär-Regierung zuständig:  Aus einer der ersten Dienstvorschriften hier kurz ein Auszug: "Von nun an unterstehen Sie nicht mehr der Aufsicht der Deutschen Polizei

... Sie haben sofort alle nationalsozialistischen Lehren ... zu beseitigen". Als äußeres Zeichen war es nun Vorschrift, an den Löschfahrzeugen und auf den Schutzhelmen der Feuerwehr folgenden Schriftzug anzubringen:    Civil     Fire Service  Feuerwehr

12/13.12.1949 brannte bei Johns. Hotopp hatte den Raum als Tischlerwerkstatt in der Sackstraße gepachtet. Heute Sepp Klein. In der Nacht war Hermann Bock * 1876  gestorben. Der leere Sarg wurde vor den Flammen gerettet. Es lag Schnee und war unter - 10 Grad kalt.

......1952 rückte die Wehr nach Burgdorf aus

......1952 brannte es beim Tischlermeister Hotopp, die Wehr wurde nicht eingesetzt.

......1952 brannte es bei Herrn Karl auch hier wurde die Wehr nicht eingesetzt. Die Landwirte u.a. auch Richard Becker fuhren mit den Jauchewagen Wasser zum Kreidewerk.

......1953 brannte bei Feuerhahn der Zähler. Mit einem Eimer Wasser!! hatte man den Brand selbst gelöscht, die Ortsteilsicherung löste durch den erfolgten Kurzschluss aus, der Brand verlöschte. Den möglichen elektrischen Schlag hatte "der Löscher" nicht bedacht. Die Feuerwehr kam nicht mehr zum Einsatz, sie übte danach aber die Benutzung, der neu verlegten Ringwasserleitung.

......1957? Bei Sonnemann hatte ein Bulle gewaltsam den Stall verlassen und geriet, von Neugierde getrieben, hinter das Wohnhaus, drehte sich auf einem mit morschen Bohlen abgedeckten alten Brunnen, brach ein und rutschte mit dem Hinterteil zuerst hinein. Hier wurde umgekehrt verfahren man pumpte Wasser in den Brunnen, wodurch der Bulle wieder höher herauf kam. Stricke wurden um die Hörner gebunden und mit Hebewerkzeugen holte ihn die inzwischen eingetroffene Feuerwehr der Stadt Salzgitter wieder heraus.  Als Kind durfte man nur vom fernen Straßenrand dem Schauspiel zusehen, ich kann mich noch heute an das Brüllen des Bullen aus dem Brunnen erinnern, der offensichtlich Angst hatte. Nach anfänglichem Schreck und etwas Schütteln torkelte er dann davon. Da das Tier doch unterkühlt war, wurde es geschlachtet.

20.05.1958 Richard Uthe s Scheune brannte

......1959 bei Hermann Iser in Lesse

......1958 um Mitternacht Großbrand bei Pommerehne in Hohenassel bei -19 Grad musste gelöscht werden. Einem Feuerwehrmann froren die Stiefel vom Spitzwasser auf dem Dach fest. Die eingefrorenen Schläuche wurden später in den Kuhställen und in der Zuckerfabrik wieder aufgetaut.

01.05.1968 brannte es im Stall von Ackermann Meier`s Arbeiterhaus.

ca... 1969 Blitzeinschlag bei Karl Pommerehne und Hermann Bock Nur Elektrogeräte waren zerstört. Kein Feuerwehreinsatz.

......19.. ....... in der Siedlung in Nordassel

......1972/4  Bodo Klose Küchenbrand

ca....1974 Blitzeinschlag bei Schneider Rödiger's Schornstein.   ohne Feuerwehreinsatz.

......1974 die üblichen Müllhaldenbrände in der Bereler Steinkuhle, die von Zeit zu Zeit entstanden, im Sommer Selbstentzündung oder Brandstiftung.

9.-15.08.1975 Heidebrände  Günter Diestel wurde deshalb mit einer Gedenkmedallie geehrt.

......1978 Kühlschrank brennt bei Familie Raabe

......1979 kein Brandeinsatz

......1981 keine ernsthaften Einsätze

......1982 kein Brandeinsatz

......1985 nur eine Funkalarmübung

......19.. Das Strohfeuer stellte sich als Kartoffelstroh heraus.

Ab 1986 sind in Berel die Brand- u. Hilfeleistungsberichte gesammelt.

07.02.1986 18.08 Uhr Schornsteinbrand bei Großmann    10 Mann

27.02.1986 13.45 Uhr Wohnraumheizung bei Hasenfus außer Kontrolle. 13 Mann. Unterflurhydrant war verschneit und durch die Kälte zugefroren. Als die Feuerwehr weg war brannte 30 Minuten später die Gastherme durch, ein zweiter Einsatz am gleichen Tag. 

27.02.1986 18.45 Uhr Wohnraumheizung außer Kontrolle. 17 Mann

......1986 Irma Sievers      > kleiner Einsatz

17.04.1988 Osterfeuer war angesteckt

02.06.1987 um 6.08 Uhr Vornkahl, Specken 3: Mieter Günter Großmann Haus brannte völlig ab. Berel 22 Mann, Burgdorf 25 Mann und Nordassel 20 Mann bis 3.6. 07.41 Uhr im Einsatz. In Burgdorf feierte der Brandmeister Wietbrock seine Silberhochzeit, viele Feuerwehrmänner hatten dort sehr lange gefeiert.  

27.09.1992 16.18 Uhr Strohdieme von Hans-Heinrich Löhr kontrolliert abbrennen lassen.

01.01.1993 01.30 Uhr Auto Typ Golf brannte völlig aus. Aus dem Auto wurde vorher schon mal eine Scheibe eingeschlagen, Reifen zerstochen und das Autoradio gestohlen.                       17 Mann.

30.07.1993 Blinder Alarm bei Willi Vasterling.

2.12 Hilfeleistungsberichte:

20.08.1989 17.25 Uhr Polizeianruf aus Salzgitter: Autobesitzer  hatte im Wald ca. 3 Liter Öl einfach abgelassen und in den  Waldboden versichern lassen. ca. 0,5 - 1 cbm Erdreich wurde ausgehoben und in die Abfallbeseitigungsanlage Bornum angeliefert.

20.05.1991 Baumbrand an der Sange 17.30 Uhr

20.08.1992 23.01 Uhr Drei kleine Äste auf der Straße nach Groß Himstedt von der Straße L 474 entfernt.

11.10.1992 15.55 PKW Unfall an der Nordasseler Abzweigung von der Nettlinger Straße. Ein Hund wurde durch den Unfall getötet. Verletzte Personen waren bei Ankunft schon abtransportiert. 2 PKW mit Sachschaden. Ausgelaufenes Benzin aufgefangen und Straße abgestreut.

16.02.1993 11.55 300 Meter lange Ölspur vom Dorfgemeinschaftshaus Richtung Nettlingen mit Ölbindemittel abgedeckt.

15.08.1993 Verkehrsunfall: Ursula Klaus auf Straße nach Himstedt. Fahrer verletzt, Auto Totalschaden.

14.09.1993 Für das Unfallopfer Manfred Tiesler wird die Erstversorgung auf der Straße nach Burgdorf durchgeführt, bevor der benachrichtigte Notarztwagen kam.

08.08.1994 Baustelle Meier Gartenstraße. Betonmischfahrzeug hat  Motorschaden. Oel war ausgelaufen und 1 m3 Wasser zur Reinigung  des Betonbehälters wurde zugeführt. 6 Mann  von 17.30 - 18.25 Uhr.

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