§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen: Bürgerverein Berel e.V.
2. Sein Sitz ist Berel
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Z w e
c k
Zweck des Vereins ist die Bildung einer lebendigen Gemeinschaft, die in Zusammenarbeit mit öffentlichen und
privaten Körperschaften auf das Gemeinwohl Einfluss nimmt
und insbesondere dazu beiträgt, die
kommunalpolitischen Interessen Berel´s zu vertreten. Die Tätigkeit
des Vereins ist gemeinnützig und dient, ohne
Absicht der Gewinnerzielung, ausschließlich den vorstehenden
genannten Zielen.
Außerdem dient der Verein der Heimat- und Denkmalpflege.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Erwerb der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft steht offen:
a) Einzelpersonen ab 18 Jahren
b) juristischen Personen
2. Beitritt und Aufnahme
Der Beitritt ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand mit 2/3
Mehrheit. Die Entscheidung des Vorstandes
wird nicht begründet. Bei Ablehnung der Aufnahme steht dem
Antragsteller eine Berufung an die
Mitgliederversammlung innerhalb einer Woche nach Eingang des schriftlichen
Ablehnungsbescheides offen.
3. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein bei der Erfüllung seiner
Aufgaben zu unterstützen und seine
Interessen zu
wahren.
4. Beiträge
Höhe und Zahlungsweise der Beiträge werden auf Vorschlag des Vorstandes
von der Mitgliederversammlung
bestimmt.
5. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Austritt. Er ist zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zulässig.
b) Durch Ausschluss. Er kann durch den erweiterten Vorstand erfolgen, wenn ein Mitglied trotz dreimaliger Mahnung ( einfache schriftliche Mahnung, Einschreibebrief, Postannahme) den Beitrag nicht zahlt oder wiederholt den Interessen des Vereins zuwiderhandelt. Gegen den Ausschluss kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen Berufung eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.
6.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf Rückgabe gezahlter
Beiträge und auf das Vermögen
des Vereins.
§ 4 Gliederung und Verwaltung
Die Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2.
Der Vorstand
3.
Die Ausschüsse
§ 5 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand nach Bedarf oder auf begründeten schriftlichen Antrag von mindestens 15 % der Mitglieder binnen einer Woche einzuberufen.
2. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt spätestens 7 Tage vorher in schriftlicher Form, durch ortsübliche Bekanntmachung oder durch Zeitungsanzeige mit Bekanntgabe der Tagesordnung. In besonderen Fällen kann in kürzerer Zeit eingeladen werden.
3. Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind der Geschäftsstelle spätestens 3 Tage vor der Versammlung einzureichen.
4. Den Vorsitz in den Mitgliederversammlungen führt der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter.
5. Es findet jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung statt.
6. Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:
a)
Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes über das abgelaufene
Geschäftsjahr.
b) Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes.
c) Wahl des Vorstandes,
zweier Rechnungsprüfer und der für besondere Aufgaben zu wählenden Ausschüsse.
d) Behandlung weiterer vom Vorstand vorgetragener Angelegenheiten.
7. Beschlussfähigkeit, Abstimmungs- und Wahlverfahren.
a) Die Mitglieder- und Jahreshauptversammlungen sind ohne Rücksicht auf
die Zahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig.
Sie fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit
entspricht der
Ablehnung.
b) Bei Beschlüssen über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins
ist 3/4 Mehrheit aller anwesenden
Mitglieder erforderlich. Bei Beschlüssen über Auflösung des Vereins, muss die
Mehrheit aller Mitglieder
anwesend sein.
8. Über die Mitgliederversammlung sind Niederschriften anzufertigen, die
vom Vorsitzenden oder einem seiner
Stellvertreter und
dem Protokollführer zu unterschreiben sind. Das Protokoll wird am Schluss der
Versammlung
vorgelesen und
genehmigt.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten
Vorstand.
2. Zum geschäftsführenden Vorstand gehören
gemäß § 26 BGB 5 Personen, nämlich der erste Vorsitzende,
zwei
stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Die
stellvertretenden
Vorsitzenden sind
unter sich gleichberechtigt. Bei Rechtsgeschäften sind zwei Mitglieder vom
geschäftsführenden
Vorstand vertretungsberechtigt.
3. Zum erweiterten Vorstand gehören außerdem die Vorsitzenden der
Ausschüsse und die Stellvertreter des
Schriftführers und
des Schatzmeisters.
4. Der Vorstand wird durch die Jahreshauptversammlung auf die Dauer von
zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist
zulässig.
5. Der Vorstand gibt die Richtlinien an, nach denen der Zweck des
Vereins zu erfüllen ist.
6. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er wird vom Vorsitzenden
mindestens 3 Tage vorher unter
Bekanntgabe der
Tagesordnung einberufen. Der
Vorsitzende muss den Vorstand berufen, wenn 2/3 seiner
Mitglieder es verlangen.
7.
Der Vorstand ist beschlussfähig bei Abwesenheit der Mehrheit der
Mitglieder des geschäftsführenden
Vorstandes. Der Vorstand
fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
§ 7 Ausschüsse
Die Zahl und Zusammensetzung der Ausschüsse bestimmt die
Jahreshauptversammlung. Beschlüsse werden mit
einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden
Mitglieder gefasst. Die Einberufung der Ausschüsse erfolgt wie beim
Vorstand.
§ 8 Auflösung des Vereins
1. Im Falle der Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung über die Verwendung des vorhandenen Vermögens, das einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen ist.
2. Bei Auflösung des Vereins bleibt der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter als Liquidator im Amt.
Berel, den 27.03.1975
Die beim Amtsgericht hinterlegten und gültigen
Unterschriften des gewählten Vorstandes in dieser Reihenfolge:
Ewald Bock, Herbert Burgdorf, Gerhard Brendemühl, Alfred Wietbrock, Werner
Wolter, Gerhard Brandes und Manfred Kroll.
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Vorstehende Satzung ist heute bei dem unter Nr. 377 im hiesigen Vereinsregister
eingetragene Verein
Bürgerverein Berel e.V., Berel
eingetragen worden.
Salzgitter, den 09.05.1975 Unterschrift Borowski Just. Angestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
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Seite 8
Als Blattanhang zur Gründungsurkunde
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Amtsgericht Salzgitter
in das Vereinsregister ist unter Nr. 377 eingetragen worden:
Nr. der Eintragung 1
a) Name Bürgerverein Berel e.V.
b) Sitz des Vereins Berel
Vorstand Liquidatoren
1. Vorsitzende: Landwirt Ewald Bock,
Stellvertr. Vorsitzender: Dipl.-Ing. Dr. Ing. Wolfgang Vornkahl
Stellvertr. Vorsitzende: Ehefrau Ruth Diestel geb. Langentepe,
Schriftführer: Landwirt Wilhelm Hagemann (52),
Schatzmeister: Kaufmann Johannes Ott, sämtlich in Berel
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Betr. Bürgerverein Berel e.V., Berel
Rechtsverhältnisse
(Satzung, Vertretung, Auflösung, Entziehung der Rechtsfähigkeit, Konkurs usw.)
Die Satzung ist am 11.04.1974 errichtet und am 27.März 1975 geändert. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Zur Vertretung des Vereins sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder.
Auf Anordnung Unterschrift Borowski Jus. Ang.
a) Tag der Eintragung:
09.05.1975
b) Bemerkung: keine
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