B Ü R G E R V E R E I N   B E R E L   E. V.  S A T Z U N G

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

    1. Der Verein führt den Namen: Bürgerverein Berel e.V.

    2. Sein Sitz ist Berel

    3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2 Z w e c k

    Zweck des Vereins ist die Bildung einer lebendigen Gemeinschaft, die in Zusammenarbeit mit öffentlichen und
    privaten Körperschaften auf das Gemeinwohl Einfluss nimmt und insbesondere dazu beiträgt, die
    kommunalpolitischen Interessen Berel´s zu vertreten. Die Tätigkeit des Vereins ist gemeinnützig und dient, ohne
   Absicht der Gewinnerzielung, ausschließlich den vorstehenden genannten Zielen.

    Außerdem dient der Verein der Heimat- und Denkmalpflege.

§ 3 Mitgliedschaft

    1. Erwerb der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft steht offen:

       a) Einzelpersonen ab 18 Jahren

       b) juristischen Personen

    2. Beitritt und Aufnahme

       Der Beitritt ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit 2/3
       Mehrheit. Die Entscheidung des Vorstandes wird nicht begründet. Bei Ablehnung der Aufnahme steht dem
      Antragsteller eine Berufung an die Mitgliederversammlung innerhalb einer Woche nach Eingang des schriftlichen   
      Ablehnungsbescheides offen.

    3. Pflichten der Mitglieder

       Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und seine 
       Interessen  zu wahren.

    4. Beiträge

       Höhe und Zahlungsweise der Beiträge werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung
       bestimmt.

    5. Beendigung der Mitgliedschaft

       Die Mitgliedschaft endet:

a)    durch Austritt. Er ist zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zulässig.

b)    Durch Ausschluss. Er kann durch den erweiterten  Vorstand erfolgen, wenn ein Mitglied trotz dreimaliger Mahnung ( einfache schriftliche Mahnung, Einschreibebrief, Postannahme) den Beitrag nicht zahlt oder wiederholt den Interessen des Vereins zuwiderhandelt. Gegen den Ausschluss kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen Berufung eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.

    6. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf Rückgabe gezahlter Beiträge und auf das Vermögen
        des Vereins.

 

§ 4    Gliederung und Verwaltung

       Die Organe des Vereins sind:

       1. Die Mitgliederversammlung
       2. Der Vorstand
       3. Die Ausschüsse

 

§ 5    Die Mitgliederversammlung

1.    Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand nach Bedarf oder auf begründeten schriftlichen Antrag von mindestens 15 % der Mitglieder binnen einer Woche einzuberufen.

2.    Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt spätestens 7 Tage vorher in schriftlicher Form, durch ortsübliche Bekanntmachung oder durch Zeitungsanzeige mit Bekanntgabe der Tagesordnung. In besonderen Fällen kann in kürzerer Zeit eingeladen werden.

3.    Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind der Geschäftsstelle spätestens 3 Tage vor der Versammlung einzureichen.

       4. Den Vorsitz in den Mitgliederversammlungen führt der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter.

5.    Es findet jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung statt.

       6. Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:
          a)    Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes über das abgelaufene Geschäftsjahr.

          b) Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes.

          c) Wahl des Vorstandes, zweier Rechnungsprüfer und der für besondere Aufgaben zu wählenden Ausschüsse.

                 d) Behandlung weiterer vom Vorstand vorgetragener  Angelegenheiten.

       7. Beschlussfähigkeit, Abstimmungs- und Wahlverfahren.

          a) Die Mitglieder- und Jahreshauptversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder 
             
beschlussfähig. Sie fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit entspricht der
              Ablehnung.

          b) Bei Beschlüssen über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins ist 3/4 Mehrheit aller anwesenden
              Mitglieder erforderlich. Bei Beschlüssen über Auflösung des Vereins, muss die Mehrheit aller Mitglieder
              anwesend sein.

       8. Über die Mitgliederversammlung sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden oder einem seiner
           Stellvertreter und dem Protokollführer zu unterschreiben sind. Das Protokoll wird am Schluss der Versammlung
           vorgelesen und genehmigt.

§ 6       Vorstand

       1. Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand.

       2. Zum geschäftsführenden Vorstand gehören gemäß § 26 BGB 5 Personen, nämlich der erste Vorsitzende,
           zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Die stellvertretenden
           Vorsitzenden sind unter sich gleichberechtigt. Bei Rechtsgeschäften sind zwei Mitglieder vom
           geschäftsführenden Vorstand vertretungsberechtigt.

       3. Zum erweiterten Vorstand gehören außerdem die Vorsitzenden der Ausschüsse und die Stellvertreter des
           Schriftführers und des Schatzmeisters.

       4. Der Vorstand wird durch die Jahreshauptversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist
          zulässig.

       5. Der Vorstand gibt die Richtlinien an, nach denen der Zweck des

          Vereins zu erfüllen ist.

       6. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er wird vom Vorsitzenden mindestens 3 Tage vorher unter
          Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Der Vorsitzende muss den Vorstand berufen, wenn 2/3 seiner
          Mitglieder es verlangen.

      7.    Der Vorstand ist beschlussfähig bei Abwesenheit der Mehrheit der Mitglieder des geschäftsführenden
          Vorstandes. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 7    Ausschüsse

       Die Zahl und Zusammensetzung der Ausschüsse bestimmt die Jahreshauptversammlung. Beschlüsse werden mit
       einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Einberufung der Ausschüsse erfolgt wie beim
       Vorstand.

 

§ 8    Auflösung des Vereins

1.    Im Falle der Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung über die Verwendung des vorhandenen Vermögens, das einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen ist.

              2. Bei Auflösung des Vereins bleibt der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter als Liquidator im Amt.

 

Berel, den 27.03.1975

 

Die beim Amtsgericht hinterlegten und gültigen Unterschriften des gewählten Vorstandes in dieser Reihenfolge:
Ewald Bock, Herbert Burgdorf, Gerhard Brendemühl, Alfred Wietbrock, Werner Wolter, Gerhard Brandes und Manfred Kroll.

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Vorstehende Satzung ist heute bei dem unter Nr. 377 im hiesigen Vereinsregister eingetragene Verein

Bürgerverein Berel e.V., Berel

eingetragen worden.

Salzgitter, den 09.05.1975 Unterschrift Borowski Just. Angestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

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Seite 8

Als Blattanhang zur Gründungsurkunde

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Amtsgericht Salzgitter

in das Vereinsregister ist unter Nr. 377 eingetragen worden:

Nr. der Eintragung 1

a) Name                Bürgerverein Berel e.V.

b) Sitz des Vereins    Berel

 

Vorstand Liquidatoren

1. Vorsitzende:           Landwirt Ewald Bock,

Stellvertr. Vorsitzender: Dipl.-Ing. Dr. Ing. Wolfgang Vornkahl

Stellvertr. Vorsitzende:  Ehefrau Ruth Diestel geb. Langentepe,

Schriftführer:            Landwirt Wilhelm Hagemann (52),

Schatzmeister:            Kaufmann Johannes Ott, sämtlich in Berel

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Betr. Bürgerverein Berel e.V., Berel

Rechtsverhältnisse

(Satzung, Vertretung, Auflösung, Entziehung der Rechtsfähigkeit, Konkurs usw.)

 Die Satzung ist am 11.04.1974 errichtet und am 27.März 1975 geändert. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Zur Vertretung des Vereins sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder.

Auf Anordnung Unterschrift Borowski Jus. Ang.

a) Tag der Eintragung:  09.05.1975 
b) Bemerkung: keine

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